Naja, "schützten" wäre wohl übertrieben. Die Damen und Herren der Berliner Staatsanwaltschaft lehnen es aber ab, Filesharer - von denen nur deren dynamische IP-Adresse bekannt ist - zu verfolgen. Die Begründung lautet, dass bisher mit Kanonen auf Spatzen geschossen wurde: die Zuordnung einer IP-Adresse zu einer Person ist ein unverhältnismäßig hoher Aufwand, der in keiner Relation zu dem Nutzen oder dem verursachten Schaden steht. Schließlich muss nicht nur der Nutzer des Anschlusses beim Provider ermittelt werden, sondern beim Anschluss des Nutzers danach geprüft werden, welche Person im in Frage kommenden Zeitpunkt die illegale Aktion gesetzt hat. Dies kann sowohl der Nutzer selber, aber auch Familienmitglieder oder Freunde sein, die den Anschluss berechtigt benutzen dürfen, ja sogar unberechtigte Personen, die sich beispielsweise mit dem W-LAN-Netzwerk verbunden haben. Daher werden derartige Anfragen in Zukunft sofort zu den Akten gelegt, anstatt sie weiter zu bearbeiten.
Quelle: http://www.heise.de/
Donnerstag, 31. Juli 2008
Berliner Staatsanwaltschaft schützt Filesharer
Eingestellt von
Christian Wirth
um
03:59
Labels: deutschland, Rechtswissenschaften, urheberrecht
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