Donnerstag, 31. Juli 2008

Berliner Staatsanwaltschaft schützt Filesharer

Naja, "schützten" wäre wohl übertrieben. Die Damen und Herren der Berliner Staatsanwaltschaft lehnen es aber ab, Filesharer - von denen nur deren dynamische IP-Adresse bekannt ist - zu verfolgen. Die Begründung lautet, dass bisher mit Kanonen auf Spatzen geschossen wurde: die Zuordnung einer IP-Adresse zu einer Person ist ein unverhältnismäßig hoher Aufwand, der in keiner Relation zu dem Nutzen oder dem verursachten Schaden steht. Schließlich muss nicht nur der Nutzer des Anschlusses beim Provider ermittelt werden, sondern beim Anschluss des Nutzers danach geprüft werden, welche Person im in Frage kommenden Zeitpunkt die illegale Aktion gesetzt hat. Dies kann sowohl der Nutzer selber, aber auch Familienmitglieder oder Freunde sein, die den Anschluss berechtigt benutzen dürfen, ja sogar unberechtigte Personen, die sich beispielsweise mit dem W-LAN-Netzwerk verbunden haben. Daher werden derartige Anfragen in Zukunft sofort zu den Akten gelegt, anstatt sie weiter zu bearbeiten.

Quelle: http://www.heise.de/

Montag, 28. Juli 2008

Nasa-Bilder als public domain verfügbar

Die NASA hat in Kooperation mit archive.org eine neue Homepage online gestellt, auf der viele Bilder der Weltraumorganisation gesucht, betrachtet und heruntergeladen werden können. Das Beste daran scheint zu sein, dass die Bilder - als Werk einer US-Regierungsbehörde - nicht urheberrechtlich geschützt sind. Nach US-amerikanischem Recht dürfte das "public domain" bedeuten, die Bilder können also auch zu kommerziellen Zwecken benutzt werden. Insbesondere bedeutet dies, dass die Verwendung in der Wikipedia möglich scheint.

The NASA imagery offered on NASAIMAGES.ORG is generally not copyrighted. You may use this NASA imagery for educational or informational purposes, including photo collections, textbooks, public exhibits and Internet Web pages (personal or otherwise). ...

If the NASA images obtained from NASAIMAGES.ORG are used for commercial purposes (including advertisements or packaging), such use may not suggest, either explicitly or implicitly, that NASA endorses any commercial goods or services.


Der zweite Absatz schließt zwar aus, dass der Anschein erweckt wird, die Nasa vertreibe produkte oder Unterstüzte den Vertrieb solcher; das ist aber bei der Wikipedia und ähnlichen Projekten ohnehin nicht der Fall. Und wenn so sogar kommerzielle Produkte mit diesen Bildern ausgestattet werden dürfen, ist eine Nutzung in nicht-kommerziellen Projekten wohl problemlos möglich.

Die Adresse lautet: www.nasaimages.org/

Quelle: www.heise.de

Donnerstag, 17. Juli 2008

EU will Schutzrechte auf 95 Jahre verlängern

http://www.heise.de/newsticker/EU-Kommission-will-Schutzrechte-fuer-Musikwerke-auf-95-Jahre-verlaengern--/meldung/112899

Sorry, aber mit dem verarmenden Künstler, dessen einzige Einkommensquelle ein vor 50 Jahre geschriebenes Lied ist, habe ich wenig Mitleid. Normalsterbliche sollten auch in der EU arbeiten müssen, um ein Einkommen zu erhalten.

Natürlich ist Urheberrecht und insbesondere dieses Schutzrecht für Künstler berechtigt und wichtig. Wer eine Leistung erbringt, soll auch Einkommen dafür erhalten können. Diese geplante Ausweitung ist aber eine Frechheit. Sind 50 Jahre schon ein unglaublicher Zeitraum, liegt die Verlängerung dieses Zeitraumes doch einzig und allein im Interesse des Künstlers. Die Allgemeinheit hat nichts davon; das ist aber nichtmal ein Problem des Schutzrechtes, sondern des Urheberrechtes; dieses sollte von "bis 70 Jahre nach dem Tod" (!!) auf deutlich weniger verkürzt werden. Den Damen und Herren bei der EU-Kommission empfehle ich die Lektüre eines Lawrence-Lessing-Buches, anstatt die Vorschläge der Musikindustrie ungesehen umzusetzen.

Meldungen wie diese lassen deutlich verstehen, warum die Menschen sowohl einen Groll gegen die EU hegen, als auch was Musikpiraten zu ihren "verwerflichen" Taten treibt.