Linzer Juristen wertlos?

Nun ja, manche mögen Juristen ja generell als überflüssig betrachten. Dass aber Linzer (und Grazer sowie Salzburger) Studenten der Rechtswissenschaften ganz besonders wertlos sein sollen, scheint ansicht des österreichischen Bundesministeriums für Justiz zu sein. Laut mehreren Zeitungen (etwa Standard oder Presse) ist eine Gesetzesnovelle ("Berufsrechtsänderungsgesetz") in Arbeit, die die Voraussetzungen für den Anwalts- und Notarsberuf neu regeln soll. Offenbar sind die aktuellen Vorgaben für juridische Studienpläne in Österreich nicht mehr zeitgemäß und sollen angepasst werden. Auslöser sind wohl die aufkommenden Bachelor-Studienpläne auch juridischer Art, die einen Abschluss bereits nach 3 Jahren ermöglichen; bisher hatte die rechtswissenschaftliche Ausbildung an der Universität zumindest 4 Jahre gedauert.

Soweit, so gut, prinzipiell ist die Sache ja verständlich. Der Gesetzesentwurf in der aktuellen Fassung sieht vor, dass das absolvierte Studium zumindest 4 Jahre Mindeststudiendauer umfasst haben muss, um eine Zulassung zum Berufsstand der Notare und Anwälte erreichen zu können. Das ist noch einzusehen, schließlich zielen die neuen Bachelorstudiengänge - anders als bestehende Diplomstudien der Rechtswissenschaften - garnicht auf diese Berufsqualifikation ab. Die bisher etablierten Bachelor-Studiengänge sind ohnehin für Wirtschaftsrecht gedacht, also im Allgemeinen für eine andere Berufssparte ausgerichtet.

Allerdings werden neben der Mindestdauer auch eine Mindestanzahl an zu unterrichtenden Stunden in einigen Fächern vorgeschrieben. Dies führt in der Praxis dazu, dass Studenten mit Abschlüssen aus Linz, Graz und Salzburg diese Voraussetzungen nicht erfüllen und nicht zugelassen werden können. Die neuen Richtlinien sind offenbar an den Studienplan der Wiener Kollegen angepasst, die das Pensum erfüllen und problemlos Notar werden können.

Ob es die Möglichkeit gibt, zusätzliche Prüfungen abzulegen, um eine Zulassung zu erreichen, ist derzeit unbekannt. Es soll aber Übergangsbestimmungen für Studenten geben, die bereits inskribiert sind. Wer vor dem 1. Jänner 2008 inskribiert hat, soll von dieser Regelung nicht betroffen sein. Dies heißt allerdings auch, dass die betroffenen juridischen Studien ihr Studium bis spätestens zum Beginn des Sommersemesters 2008 auf einen neuen Studienplan umgestellt haben müssen. Ob das zu schaffen ist, bezweifle ich stark. Das Sommersemester 2008 beginnt in gut drei Monaten, die Inskriptionszeit dafür entsprechend früher. Bleiben gut zwei Monate, um eine Studienplanänderung durch alle notwendigen Instanzen zu boxen, noch dazu während der Weihnachtsferien.

Es wird aber selten so heiß gegessen wie gekocht wird: laut Ministerium soll die Übergangsfrist noch verlängert werden. Wir werden sehen, was aus der Änderung tatsächlich wird. Die ersten Kampfmaßnahmen unter den Studenten sind schon in Planung, sollte es doch keine zufriedenstellende Lösung geben.

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