Bologna-Irrsinn: Master Informatik nach Diplom Jus?

Im Rahmen der Studienvertretung Informatik wurde ich kürzlich gebeten, bei folgender Problemstellung mit Ratschlägen auszuhelfen: ein Student möchte, nach abgeschlossenem Studium der Rechtswissenschaften in Linz, ein weiteres (Master-)Studium anhängen. Dies soll ja öfter vorkommen und ist absolut im Sinne der Bologna-Erfinder. Der Haken allerdings: er möchte ein Masterstudium der Informatik anschließend.

Es ist zwar äußerst löblich, seine Kompetenz auf einem völlig unabhängigen Gebiet zu vertiefen. Ich persönlich bezweifle aber, dass ein "vollwertiges" Masterstudium in diesem Fall sinnvoll ist. So wird zwischen konsekutiven und nicht-konsekutiven Masterstudien unterschieden; im vorliegenden Fall wird das Masterstudium-Informatik (hoffentlich!) als konsekutives angesehen. Der Einstieg in ein technisches Studium dieser Art kann wohl kaum "ohne Vorkenntnisse" erfolgen.

Die betroffene Hochschule, eine Fernlehr-Universität in Deutschland, sieht das aber offenbar nicht so streng. Der Student müsse nur etwa 27 Semesterwochenstunden an Grundqualifikationen nachweisen, die üblicherweise im Bachelorstudium gelehrt werden; hauptsächlich Mathematik- und Progrmamierkenntnisse. Kann dies nachgewiesen werden - etwa durch einschlägige Lehrveranstaltungen an der JKU - darf der Student auch ohne Bachelorstudium (Informatik oder verwandt) das Masterstudium betreiben. Ob die fehlenden Kenntnisse im Masterstudium gelehrt werden (zu Lasten der Qualität und Quantität der Master-Fächer), trotzdem vorausgesetzt werden (zu Lasten der Freizeit der Studenten) oder ignoriert werden (zu Lasten der Qualität des Master-Abschlusses) muss hier offen bleiben.

Ich habe den Studenten beraten und ihm viel Spaß beim Studium gewünscht. Ich wünsche ihm auch, nicht all zu viel Freizeit während des Studiums eingeplant zu haben. Master Informatik ohne Bachelor, puh ... viel Spaß :-)

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